Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir haben uns entschlossen, Sie künftig regelmäßig zu informieren. Grund dafür sind unter anderem Missverständnisse und Unklarheiten, wie sie mir am Wochenende wieder bewusst geworden sind. Ich schlenderte mit meiner Tochter über den Wetzlarer Autosalon. Dort trafen wir einen anderen Mieter unseres Gewerbeobjektes, der uns folgendes schilderte: Im Auftrag seines Unternehmens besuchte er einen Kunden und traf dort auf eine Mitarbeiterin, der es offensichtlich psychisch nicht gut ging. Er riet, sich doch einmal mit PER | SPECTIVE in Verbindung zu setzen… Die Mitarbeiterin lehnte dankend mit den Worten ab, wir würden vom Arbeitgeber bezahlt und deshalb wisse sie nicht, welche Informationen unsererseits an den Arbeitgeber weitergegeben würden…
Damit möchten wir Schluss machen und Sie deshalb künftig in unregelmäßiger Folge über wichtige Themen auf dem Laufenden halten.
Wussten Sie eigentlich, dass Sozialarbeiter zu den besonders geschützten Berufsgruppen gehören, die gem. § 203 Strafgesetzbuch, ebenso wie Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen, Anwälte,… der Schweigepflicht unterliegen? Darauf weisen wir jeweils zu Beginn des ersten Gespräches hin. In der Regel erhält jeder Mitarbeiter, der Kontakt zu uns aufnimmt, dies sogar schriftlich in Form einer Mitarbeiterinformation. Es versteht sich also von selbst, dass auch Ihr Arbeit- und somit unser Auftraggeber nicht über die Inhalte der vertraulichen Gespräche mit Ihnen informiert wird.
Es gibt eine Ausnahme, auf die wir ebenfalls hinweisen möchten: Sollten wir den Verdacht haben, dass sich unser Gesprächspartner das Leben nehmen möchte. Aber auch diese Information hat nichts bei Ihrem Arbeitgeber verloren. In diesen (glücklicherweise) seltenen Fällen müssen auch Sozialarbeiter den zuständigen Arzt oder ein Krankenhaus informieren.
Für Sie ist natürlich von Interesse, welche Informationen wir weitergeben:
Einmal monatlich werden sämtliche Beratungsstunden pauschal ohne Namensnennung oder Angabe der Gesprächsinhalte dem Unternehmen in Rechnung gestellt. Einmal jährlich werden in Form einer kleinen Statistik die Themengruppen (fand die Beratung zu persönlich/familären, gesundheitlichen, finanziellen oder betrieblichen Themen statt) weitergegeben. Ferner die Anzahl aller Beratungen eines Jahres sowie die Anzahl der telefonischen Beratungen, das Geschlecht sowie teilweise eine grobe Altersstruktur in Zehn-Jahres-Schritten. Zum Abschluss bzw. Ergebnis der Beratungen werden ebenfalls nur Zahlen mitgeteilt, sprich: Wie viele Beratungen abgeschlossen, teilweise abgeschlossen oder noch nicht abgeschlossen sind und ob die Beratungen zwischen einer und fünf Stunden, sechs bis zehn Stunden oder über zehn Stunden gedauert haben.
Es gibt natürlich Themen, wie beispielsweise die Wiedereingliederung nach langer Krankheit, bei denen es ab einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll sein kann, einen Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers mit einzubeziehen, aber das besprechen wir dann vorab gemeinsam und Sie treffen die Entscheidung darüber.