Altersrente
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt zum Eintritt in die Altersrente ist nicht immer eindeutig und kann von verschiedenen Variablen abhängen.
Verschiedene Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen. Es gibt die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte, Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Besonders bei vorzeitigem Renteneintritt gibt es einiges zu beachten. So können z. B. die Rentenabschläge stark variieren. Anspruch auf Regelaltersrente besteht bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Geburtenjahrgänge vor 1947 erreichten diese Altersgrenze mit 65 Lebensjahren. Ab den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 erfolgt eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Für alle Geburtenjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrifft Personen, die seit ihrer Berufsausbildung fast ununterbrochen gearbeitet und dabei mindestens 45 Jahre Versicherungszeiten erworben haben. Diese Versicherten beziehen abschlagsfrei Rente. Vor 1953 Geborene können diese Rente bereits mit 63 Jahren erhalten. Für jüngere Personen wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Personen beziehen, die mind. 35 Jahre Versicherungszeiten erfüllt haben. Sie können diese Altersrente ebenfalls mit 63 Jahren erhalten, allerdings müssen Sie dann dabei Abschläge von 0,3 Prozent pro Kalendermonat, den Sie früher in Rente gehen, in Kauf nehmen. Dieser Abschlag beträgt maximal 14,4 Prozent und gilt lebenslang.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (alle Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50) können Personen erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben. Für 1952 bis 1963 Geborene wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. Bei 1964 oder später Geborenen liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.Sie können auch hier früher in Rene gehen, dann allerdings mit Abschlägen. So kann ein 1954 Geborener frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen. Abschlagsfrei könnte er das mit 63 Jahren und 8 Monaten. Ein 1962 Geborener ginge mit 64 Jahren und 8 Monaten in eine frühzeitige Rente für schwerbehinderte Menschen. Frühestens jedoch mit 61 Jahren und 8 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag.
Sind Sie vor dem 1. Januar 1955 geboren, haben vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart und waren am 1. Januar 2007 schwerbehindert, können Sie, nach dem so genannten Vertrauensschutz, weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente gehen.
Gibt es Möglichkeiten, meinen Rentenanspruch anzuheben?
Wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, könnten Sie Ihren Rentenanspruch pro Kalendermonat um 0,5 Prozent steigern. Außerdem sind Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen möglich, wenn sie planen vorzeitig in Rente zu gehen. Diese können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersrente zweimal jährlich leisten. Die konkrete Höhe des Ausgleichsbetrages legen Sie selbst fest. Neben diesen allgemeinen Informationen ist zu beachten, dass auch Abweichungen vom Allgemeinen möglich sind.